Persönlicher Assistent – Hilfe für Behinderte

Menschen mit Behinderungen haben oft Probleme – sie können nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen, sie brauchen Hilfe bei der Abwicklung persönlicher Angelegenheiten im öffentlichen Raum oder in der häuslichen Umgebung. In solchen Fällen kann ein persönlicher Assistent helfen, der je nach den individuellen Bedürfnissen der Person kostenlos die notwendige Hilfe leistet.

Persönlicher Assistentenservice. Was ist es?

Gemeindeverwaltung des Bezirks Kelmė, Umsetzung der aus den Strukturfonds der Europäischen Union finanzierten Projektnummer. 08.4.1-ESFA-V-416-01-0003 „Integrierte Dienste für die Familie im Bezirk Kelmė“ organisiert und bietet zusammen mit der Zweigstelle Kelmė der litauischen Samaritergemeinschaft den Service eines persönlichen Assistenten für Menschen mit Behinderungen.

Persönliche Assistenzdienste – Unterstützung einer Person (bis zu 4 Stunden am Tag) in einer häuslichen und öffentlichen Umgebung (Begleitung und Kommunikation), um ihre Unabhängigkeit zu ermöglichen und die wichtigsten Funktionen ihrer lebenswichtigen Aktivitäten (persönlich) sicherzustellen Hygiene, Ernährung, Bewegung / Mobilität, soziale Beziehungen und Umwelt).

Der Zweck der persönlichen Assistenzdienste besteht darin, zu Hause und in einem öffentlichen Umfeld (Begleitung und Kommunikation) unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Einzelnen individuelle Unterstützung zu leisten, ihm oder ihr zu helfen, zu leben und sich in die Gemeinschaft zu integrieren, ihn oder sie zu verhindern ihn oder sie zu isolieren und seine oder ihre Unabhängigkeit zu fördern.

Wer kann diese Dienste erhalten?

Das Recht auf die Dienste eines persönlichen Assistenten steht Personen im Alter von 16 bis 65 Jahren zu, die im Bezirk Kelmė leben und für die der Grad der Behinderung oder die Arbeitsfähigkeit gemäß dem Gesetz über die soziale Integration von Behinderten vollständig oder mäßig festgelegt wird Einschränkung ihrer Aktivitäten, Teilnahme am persönlichen und sozialen Leben) und die Hilfe anderer benötigen.

Vorrang haben diejenigen, die eine Bildungseinrichtung besuchen oder arbeiten oder Arbeit suchen, sowie diejenigen, die nicht mehr in einem Pflegeheim leben und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen unabhängig in der Gemeinde leben oder in der Schlange auf stationäre Sozialfürsorge warten Dienstleistungen.

Wohin und wie bekomme ich Dienstleistungen?

Personen, die die Dienste eines persönlichen Assistenten in Anspruch nehmen möchten, müssen sich an die Älteste des Wohnortes wenden und Folgendes einreichen:

  1. Anfrage für persönliche Assistenzdienste.

Es kann auch ein Freiformantrag eingereicht werden, in dem Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse der Person angegeben sind, die die Dienste eines persönlichen Assistenten in Anspruch nehmen möchte. Name, Adresse und / oder E-Mail-Adresse, Telefonnummer der Person, die Informationen über die Entscheidungen bezüglich der Ernennung, Suspendierung, Erneuerung, Kündigung oder Änderung des Dienstleisters des persönlichen Assistenten erhalten kann).

  1. Ausweisdokument.
  2. Disability Level Certificate oder Working Capacity Certificate, ausgestellt vom Disability and Working Capacity Assessment Service des Ministeriums für soziale Sicherheit und Arbeit;

Bei Dienstleistungen wird von Fall zu Fall entschieden, welche Hilfsmaßnahmen erforderlich sind. Bei der Beantragung von Dienstleistungen wird die Notwendigkeit jedes Kunden, diese zu erhalten, individuell bewertet.

Informationen des Kelmė-Zweigs der litauischen Samaritergemeinschaft
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